Mitarbeiter*innen (m/w/d) für den Küchen- und Regiebereich in den kommunalen Kindertageseinrichtungen
Die Stadt Falkensee ist mit ca. 45.000 Einwohnerinnen und Einwohner eine dynamische Stadt westlich von Berlin im Landkreis Havelland. Neben einer hervorragenden regionalen Verkehrsanbindung verfügt sie über ein vielfältiges Bildungs- und Kulturangebot. Als eine stetig wachsende Stadt mit sehr guten Entwicklungschancen und wirtschaftlichem Potential steht die Stadt Falkensee vor einer spannenden Entwicklung und Herausforderung.
Um die bestmögliche Versorgung in den kommunalen Kindertageseinrichtungen zu gewährleisten, sucht die Stadt Falkensee ab sofort unbefristet
Mitarbeiter*innen für den Küchen- und Regiebereich in den kommunalen Kindertageseinrichtungen (Kennwort: Küche & Regie)
Ihre Aufgaben:
- Organisation und Zubereitung der Verpflegung in der Kindertageseinrichtung
- Kalkulation, Bestellung und Kontrolle der Waren
- Umsetzung des Hygieneplans für den Küchenbereich einschließlich der Nebenräume
- Erledigung anfallender Arbeiten zur Unterstützung des Kitabetriebes sowie kleinerer Botengänge in Absprache mit der Kitaleitung
- Vor- und Nachbereitung der Wäsche für die Wäscherei
- Raumpflegearbeiten nach Bedarf
Wir bieten:
- eine Vergütung in der Entgeltgruppe 3 TVöD-VKA
- ein unbefristetes Arbeitsverhältnis
- eine Teilzeitstelle nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes TVöD-VKA mit 30 Wochenstunden
- die Möglichkeit, einen VBB-Firmenticketvertrag abzuschließen
- die Möglichkeit, ein Fahrradleasingangebot wahrzunehmen
- faire und attraktive Arbeitsbedingungen nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes TVöD-VKA
- eine Jahressonderzahlung und Leistungsorientierte Bezahlung (LOB)
- ein betriebliches Gesundheitsmanagement
- ein breitgefächertes Fortbildungs- und Qualifizierungsangebot
- ein wertschätzendes Arbeitsumfeld
Ihr Profil:
- Erfahrung als Beikoch/ Beiköchin bzw. Küchenhelfer*in oder gleichwertige Erfahrungen
- anwendungsbereite Kenntnisse und Erfahrungen bei der Zubereitung von Mahlzeiten mit Tiefkühlsystemen (Cook & Freeze) und der Zubereitung ergänzender Frischkost unter Anwendung der HACCP-Grundsätze
- anwendungsbereite Kenntnisse zum DGE-Qualitätsstandard für die Verpflegung in Tageseinrichtungen für Kinder
- vorhandene Erstbelehrungen nach dem IfSG (Gesundheitspass)
- Masernimmunität
- Merkfähigkeit und rechnerische Fähigkeit
- Belastbarkeit
- Organisationsgeschick und Sorgfalt
- Teamfähigkeit und serviceorientiertes Arbeiten
Einzureichen sind folgende Unterlagen:
- Anschreiben
- tabellarischer Lebenslauf
- Erfahrungsnachweis als Beikoch/ Beiköchin, Küchenhelfer*in oder gleichwertig
- Arbeitszeugnisse
- Nachweis der Masernimmunität
- Nachweis der vorhandenen Erstbelehrungen nach dem IfSG (Gesundheitspass)
- ggf. Seminar-/Weiterbildungsunterlagen
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Wenn Sie sich mit Ihren Erfahrungen, Ihrer Kompetenz und Ihrem Engagement in unserer Stadt einbringen wollen, dann senden Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung bis zum 15. September 2024 unter Angabe des Kennworts - vorzugsweise per E-Mail direkt über den "Bewerben"-Button - (in einem PDF-Dokument; < 20 MB) an bewerbung[at]falkensee[.]de
oder postalisch an die
Stadtverwaltung Falkensee
- Fachbereich Personal –
Falkenhagener Straße 43/49
14612 Falkensee.
Besondere Hinweise
Ein erweitertes Führungszeugnis sowie ein ärztliches Attest sind spätestens bei Vertragsabschluss vorzulegen.
Die Stadtverwaltung Falkensee fördert aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeitenden.
Diese Stelle ist gleichermaßen für jedes Geschlecht geeignet. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Interessierten, unabhängig von deren kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität. Für schwerbehinderte Menschen gelten bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistungen die Bestimmungen des SGB IX.
Die Stadt Falkensee als weltoffene Stadt hat ein Interesse an Bewerbungen von Menschen mit interkultureller Kompetenz und gewährleistet die berufliche Gleichstellung von Männern und Frauen und unterstützt die Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten.
Kosten, die im Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet. Bewerbungsunterlagen können nur zurückgeschickt werden, wenn ihnen ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist.
Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens werden Ihre personenbezogenen Daten durch die Stadt Falkensee verarbeitet, genutzt und gespeichert.
Die personenbezogenen Daten werden grundsätzlich aus Anlass des Bewerbungs- und Auswahlverfahrens unmittelbar bei Ihnen erhoben, vor allem aus den Bewerbungsunterlagen, dem Bewerbungsgespräch und ggf. aus dem Personalfragebogen. Zudem werden personenbezogene Daten soweit zulässig ggf. aus öffentlich zugänglichen Quellen (z.B. beruflichen Netzwerken)
gewonnen.
Die personenbezogenen Daten werden unter Beachtung der Bestimmungen der EU-Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO) und des brandenburgischen Landesdatenschutzgesetzes (BbgDSG) verarbeitet. Vorrangig dient die Datenverarbeitung der Durchführung eines Bewerbungs- und Auswahlverfahrens mit dem Ziel der Begründung des Beschäftigungsverhältnisses.
Die vorrangige Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 88 Abs. 1 DS-GVO i.V.m. § 26 Abs. 1 BbgDSG. Die Daten werden ausschließlich zur Besetzung der konkreten Stelle verarbeitet. Zudem kann die Verarbeitung von Gesundheitsdaten für die Beurteilung der Arbeitsfähigkeit gem. Art. 9 Abs. 2 h) DSGVO i. V. m. § 26 Abs. 3 BbgDSG erforderlich sein.
Im Falle einer Einstellung werden die erhobenen Daten, vor allem die Bewerbungsunterlagen, in die Personalakte übernommen. Nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses werden diejenigen personenbezogenen Daten weiterhin gespeichert, zu deren Aufbewahrung die Stadt Falkensee gesetzlich verpflichtet ist. Auch kann es vorkommen, dass personenbezogene Daten für die Zeit aufbewahrt werden für die Verteidigung gegen die Geltendmachung von Ansprüchen gegen die Stadt Falkensee (gesetzliche Verjährungsfrist von drei oder bis zu dreißig Jahren).
Im Falle einer Absage werden die Bewerbungsunterlagen einschließlich E-Mail-Adresse nach Fortfall des Zwecks der Datenverarbeitung gelöscht, soweit keine gesetzliche Pflicht für eine längerfristige Aufbewahrung besteht.