Referentin / Referent (w/m/d)* (Volljuristin / Volljurist)
Das Ministerium der Finanzen und für Europa des Landes Brandenburg spielt unter anderem eine zentrale Rolle in der Steuerung und Gestaltung der öffentlichen Finanzen, der Verwaltung des Landesvermögens sowie der europäischen Zusammenarbeit. Es ist verantwortlich für die Haushaltsplanung, die Überwachung der öffentlichen Aufgaben und die Umsetzung europäischer Vorgaben, um eine nachhaltige und stabile Finanzpolitik sicherzustellen.
Um diese wichtigen Aufgaben erfolgreich zu bewältigen, suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine leistungsstarke, teamfähige und engagierte Persönlichkeit, die bereit ist, als
Referentin / Referent (w/m/d)*
(Volljuristin / Volljurist)
zunächst in verschiedenen Abteilungen unseres Hauses tätig zu werden. Der dauerhafte Einsatz auf einem Dienstposten/Arbeitsplatz in unserem Haus erfolgt perspektivisch bedarfsorientiert.
Wenn wir Ihre Neugier und Interesse geweckt haben, in einer obersten Landesbehörde an der Schnittstelle zwischen Politik und Verwaltung mit einem gesellschaftlichen Mehrwert juristisch mitzuwirken und mitzugestalten, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung!
Wir bieten Ihnen
- einen krisensicheren, unbefristeten Arbeitsplatz in der Landeshauptstadt Potsdam mit sehr guter Verkehrsanbindung (u. a. Nähe zum Potsdamer Hauptbahnhof) und Zuschuss zum Jobticket,
- ein wertschätzendes Arbeitsumfeld mit offener Willkommenskultur, einem zertifiziert familienfreundlichen Arbeitsklima, regelmäßigen Feedbackgesprächen und kompetenten Ansprechpersonen,
- eine flexible Arbeitszeitgestaltung und die Möglichkeit des mobilen Arbeitens,
- vielfältige, interessante Fortbildungsmöglichkeiten zur persönlichen und fachlichen Weiterentwicklung,
- ein aktives betriebliches Gesundheitsmanagement, Mitarbeitenden- und Sozialberatung,
- die Möglichkeit einer Verbeamtung, sofern die persönlichen und laufbahnrechtlichen Voraussetzungen vorliegen, sowie
- für Tarifbeschäftigte eine Jahressonderzahlung und eine betriebliche Altersvorsorge (VBL).
Das bringen Sie mit
- unabdingbar ist ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium der Rechtswissenschaft mit der Befähigung zum Richteramt (Erstes und Zweites Staatsexamen / Staatsprüfung jeweils mindestens mit der Gesamtnote „befriedigend“)
Darüber bereichern Sie das Team mit
- der Bereitschaft, sich schnell und umfassend einzuarbeiten,
- der Fähigkeit, fachbezogene und fachübergreifende Kenntnisse zu verknüpfen, zu vertiefen sowie in Handlungszusammenhängen anzuwenden,
- guter Kooperations- und Kommunikationskompetenz ,
- einem sehr hohen Maß an eigenständigem Handeln und Urteilsvermögen,
- hoher Belastbarkeit und Flexibilität,
- gutem Verhandlungsgeschick und Beratungskompetenz sowie
- Führungskompetenz.
Was Sie noch wissen sollten
Der Dienstposten / Arbeitsplatz ist bis zu der Besoldungsgruppe A 15 BbgBesO bzw. der Entgeltgruppe 13 TV-L bewertet. Dies entspricht aktuell einem tariflichen monatlichen Tabellenentgelt in Höhe von mindestens 4.629,74 € brutto (Entgeltgruppe 13 TV-L Stufe 1) Bitte beachten Sie: Derzeit steht nur eine Planstelle bis zur Besoldungsgruppe A 14 BbgBesO zur Verfügung. Daher können im Auswahlverfahren nur Beamtinnen und Beamte bis zur Besoldungsgruppe A 14 BbgBesO berücksichtigt werden.
Das Ministerium der Finanzen und für Europa des Landes Brandenburg ist bestrebt, den Frauenanteil im höheren Dienst zu erhöhen; daher sollen sich Frauen von der Ausschreibung besonders angesprochen fühlen.
Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt.
Die Tätigkeit ist grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigte geeignet. Gehen entsprechende Bewerbungen ein, wird geprüft, ob den Teilzeitwünschen im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten (insbesondere Anforderungen der Stelle, gewünschte Gestaltung der Teilzeit) entsprochen werden kann.
Das Ministerium der Finanzen und für Europa fördert die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und wurde dementsprechend zertifiziert.
Es besteht die Möglichkeit einer Verbeamtung, sofern die persönlichen und laufbahnrechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Zur Feststellung der nach § 7 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Beamtenstatusgesetzes und § 3 Absatz 1 Beamtengesetzes für das Land Brandenburg (Landesbeamtengesetz) erforderlichen Voraussetzungen für die Berufung in ein Beamtenverhältnis auf Probe, auf Zeit oder auf Lebenszeit im Geltungsbereich des Landesbeamtengesetzes sieht § 3a des Landesbeamtengesetzes eine Anfrage bei der Verfassungsschutzbehörde nach § 2 Absatz 1 des Brandenburgischen Verfassungsschutzgesetzes vor. Eine solche Regelanfrage ist rechtlich vorgeschrieben und wird vor einer endgültigen Berufung in das Beamtenverhältnis durchgeführt. Den Wortlaut des § 3a des Landesbeamtengesetzes finden Sie im Brandenburgischen Vorschriftensystem.
Nutzen Sie Ihre Chance und bewerben Sie sich mit Ihren vollständigen Bewerbungsunterlagen
- Motivationsschreiben und Lebenslauf,
- Urkunden Erstes und Zweites Staatsexamen,
- sofern vorhanden, Arbeitszeugnisse sowie
- für Bewerbende aus dem öffentlichen Dienst eine Einverständniserklärung zur Einsicht in die Personalakte
online über das Stellenportal des öffentlichen Dienstes www.interamt.de unter der Angebots-ID 1351343 bis zum 17. September 2025. Unvollständige Bewerbungsunterlagen können leider im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt werden. Im weiteren Verfahren werden aktuelle Arbeitszeugnisse bzw. eine aktuelle dienstliche Beurteilung bei Bedarf angefordert. Die im Zusammenhang mit der Bewerbung und dem Bewerbungsverfahren entstehenden Kosten können nicht erstattet werden.
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten gemäß § 26 BbgDSG zum Zweck der Durchführung des Auswahlverfahrens. Weitere Informationen zum Datenschutz können Sie dem „Informationsblatt Datenschutz“ auf unserer Internetseite www.mdfe.brandenburg.de entnehmen.
Für Auskünfte zu dieser Stellenausschreibung steht Ihnen Frau Eisemann (Tel.: 0331 / 866 - 6146) gern zur Verfügung.
Wir rechnen mit Ihnen!
*w/m/d steht für weiblich/männlich/divers
Dies ist eine auf dritten Jobbörsen gefundene Stellenanzeige. Wir bieten hierfür keinen Support, können diese aber jederzeit offline stellen. Für weitere Informationen: Datenschutzhinweise | Anzeige melden.