Schiedsperson
Öffentliche Ausschreibung zur Neubesetzung der Schiedsstelle der Stadt Sonnewalde
Gemäß dem Gesetz über die Schiedsstellen in den Gemeinden (Schiedsstellengesetz - SchG) ergibt sich die Notwendigkeit einer Neuwahl der Schiedsperson sowie der stellvertretenden Schiedsperson.
Die Schiedspersonen werden von der Stadtverordnetenversammlung für die Dauer von fünf Jahre gewählt und im Anschluss vom Direktor des Amtsgerichtes berufen und verpflichtet.
Sie können sich bei der Stadt Sonnewalde für diese ehrenamtliche Tätigkeit bewerben, wenn Sie die Anforderungen an eine Schiedsperson erfüllen.
Anforderungen
- der Wohnsitz muss in der Gemeinde sein
- Sie müssen über 25 Jahre alt sein
- Sie sollten das Stadtgebiet kennen
- Sie sollten vorurteilsfrei, sachlich und besonnen reagieren können
- Sie sollten zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung des Amtes über einen ausreichenden Bildungsstand und die erforderliche Zeit verfügen
In welchen Bereichen ist die Schiedsperson tätig?
- Nachbarschaftsrecht
- vermögensrechtliche Streitigkeiten
- Verletzung der persönlichen Ehre
Für die ehrenamtliche Tätigkeit wird eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 25,00 € gewährt.
Die Gemeinde trägt die Sachkosten der Schiedsstelle. Zu den Kosten gehört auch der Einsatz von Sachschäden der Schiedsperson, die durch einen Unfall bei der Ausübung ihres Amtes eingetreten sind, soweit die Schiedsperson diesen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat und von Dritten keinen Ersatz verlangen kann.
Für Amtsverletzungen der Schiedsperson im Rahmen des Schlichtungsverfahrens haftet das Land.
Bitte senden Sie Ihre schriftliche Bewerbung mit folgenden Angaben
- Vor- und Familienname - Geburtsdatum und -ort
- Beruf - Anschrift
bis zum 29.10.2025 an die
Stadt Sonnewalde
Die Wahlleiterin
Kennwort Schiedsstelle
Schulstraße 3
03249 Sonnewalde
Sonnewalde, 26.08.2025
F. Freitag
Bürgermeister
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