Verwaltungsfachangestellte/ Verwaltungsfachangestellter (m/w/d), Fachrichtung Kommunalverwaltung
Stellenausschreibung
Bei der Stadt Templin ist zum 24. August 2026 ein Ausbildungsplatz für den Beruf
Verwaltungsfachangestellte/ Verwaltungsfachangestellter (m/w/d)
in der Fachrichtung Kommunalverwaltung zu besetzen.
Das Ausbildungsverhältnis richtet sich nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD-BBiG). Die Ausbildungszeit beträgt 3 Jahre.
Im Rahmen der Ausbildung werden Kenntnisse im Kommunalrecht, Büro- und Verwaltungsorganisation, Personalwesen, Haushalts-/Kassen- und Rechnungswesen, Bauverwaltung, Ordnungsverwaltung und vieles mehr vermittelt. Die Anwendung von verschiedener Software ist dabei täglicher Bestandteil der Arbeit.
Neben der praktischen Ausbildung in der Stadtverwaltung Templin wird am Oberstufenzentrum I Barnim in Bernau der Berufsschulunterricht vermittelt. Die Brandenburgische Kommunalakademie Potsdam führt zudem in Prenzlau einen „Dienstbegleitenden Unterricht“ durch.
Einstellungsvoraussetzungen sind:
- Fachoberschulreife
- gute schulische Leistungen
- Interesse an Büro- und Verwaltungstätigkeiten
- Rechtsverständnis und Interesse für aktuelle kommunalpolitische Themen
- Lernbereitschaft
- kooperative und kommunikative Fähigkeiten
- gute PC-Kenntnisse
- Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein
- Teamfähigkeit
Wir bieten Ihnen
- eine verantwortungsvolle, interessante und vielseitige Ausbildung,
- eine betriebliche Altersvorsorge (ZVK),
- eine betriebliche Gesundheitsförderung,
- flexible Arbeitszeiten (39-Stunden-Woche),
- 30 Tage Urlaubsanspruch - ab 2027 31 Tage,
- Jahressonderzahlung und Lernmittelzuschuss.
Sollte es zu einer Einstellung kommen, wird die Stadt Templin ein behördliches Führungszeugnis anfordern.
Wenn Sie Interesse an dieser qualifizierten Ausbildung haben, richten Sie bitte Ihre vollständigen und aussagefähigen Bewerbungsunterlagen, insbesondere das Abschlusszeugnis/Halbjahreszeugnis der Klasse 10 und den Nachweis über die Erstuntersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (nur bei Minderjährigen), bis zum 16.03.2026 an
personal@templin.de
Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt. Um die Rechte nach dem Schwerbehindertenvertretungsgesetz berücksichtigen zu können, sind wir auf einen Hinweis, dass eine Schwerbehinderung oder Gleichstellung vorliegt, angewiesen.
Bewerbungskosten werden von der Stadt Templin nicht erstattet.
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Dies ist eine auf dritten Jobbörsen gefundene Stellenanzeige. Wir bieten hierfür keinen Support, können diese aber jederzeit offline stellen. Für weitere Informationen: Datenschutzhinweise | Anzeige melden.