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Quereinsteiger (m/w/d) für den Gerichtsvollzieherdienst

Detailansicht des Stellenangebots Stellendetails zu: Quereinsteiger (m/w/d) für den Gerichtsvollzieherdienst Quereinsteiger (m/w/d) für den GerichtsvollzieherdienstKopfbereichArbeitGerichtsvollzieher/inQuereinsteiger (m/w/d) für den GerichtsvollzieherdienstBrandenburgisches OberlandesgerichtVollzeitBrandenburg an der Havelab 01.01.2025unbefristetHeuteStellenbeschreibungVergütung: ca. 3.000 bis 3.200 Euro brutto

Die rechtsstaatliche Durchsetzung gerichtlich festgestellter Ansprüche ist ein wichtiger wirtschaftlicher Standortfaktor. Denn die besten Urteile sind wertlos, wenn die Ansprüche anschließend nicht geltend gemacht werden können.

Der Präsident des Brandenburgischen Oberlandesgerichts sucht zum 1. Januar 2025 Quereinsteiger (m/w/d) für den Gerichtsvollzieherdienst

Gerichtsvollzieher*innen nehmen in der Justiz eine Sonderstellung ein. Obwohl sie Mitarbeitende eines Amtsgerichts sind, versehen sie ihre Aufgaben eigenständig. Wichtiger Bestandteil dabei ist der Außendienst. Das Büro unterhalten sie auf eigene Rechnung außerhalb des Amtsgerichtsgebäudes. Zu den wesentlichen Aufgaben des Gerichtsvollzieherdienstes gehören die Pfändung und Versteigerung von beweglichem Vermögen, die zwangsweise Räumung von Wohnungen und Geschäftsräumen und die Durchführung von Zustellungen sowie die Abnahme der Vermögensauskunft.

Wir erwarten von Ihnen

● Fachoberschulreife oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand,
● abgeschlossenes Studium oder eine abgeschlossene Berufsausbildung mit juristischer, bankfachlicher oder kaufmännischer Qualifikation, letztere beschränkt auf Berufstätige, die in einem wirtschaftlich-juristischen oder finanzwirtschaftlichen Berufsfeld tätig sind,
● mindestens einjährige Berufspraxis,
● sehr gutes schriftliches und mündliches Ausdrucksvermögen,
● gesundheitliche Eignung für den Gerichtsvollzieherdienst,
● gültige PKW-Fahrerlaubnis,
● Kenntnisse moderner Informations- und Kommunikationstechnik,
● Leben in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen,
● soziales und wirtschaftliches Verständnis,
● hohe Einsatzbereitschaft, Organisationsfähigkeit und Belastbarkeit,
● Selbstsicherheit, kompetentes Auftreten und Durchsetzungsvermögen,
● Einfühlungsvermögen sowie Kommunikations- und Konfliktfähigkeit,
● Vorliegen der Voraussetzungen für eine spätere Übernahme in das Beamtenverhältnis nach bestandener Prüfung (Dazu gehört z. B., dass Sie zum Zeitpunkt der Einstellung das 43. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die deutsche Staatsangehörigkeit haben.)

Wir bieten Ihnen

● einen vielseitigen Beruf mit einem breit gefächerten Aufgabenbereich und einer flexiblen, grundsätzlich eigenständigen Arbeitsgestaltung,
● eine spezifische Ausbildung über 26 Monate, während der Sie ein monatliches Entgelt in Höhe von ca. 3.000 bis 3.200 Euro brutto erhalten; die Probezeit beträgt sechs Monate,
● nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung und bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe und die Ernennung zum/zur Gerichtsvollzieher/in (Besoldungsgruppe A 8),
● bei Bewährung in der täglichen Arbeit ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit und einen Aufstieg bis Besoldungsgruppe A 9 mit Amtszulage,
● zusätzlich zur Besoldung einen erheblichen Anteil der von Ihnen eingenommenen Gebühren für die Einrichtung und Unterhaltung eines eigenen Büros (Sachkosten und Kosten für Bürokräfte).

Der spätere Einsatz als Gerichtsvollzieher/in wird vorrangig bei Amtsgerichten in den Landkreisen Barnim, Märkisch-Oderland, Oberhavel, Ostprignitz, Prignitz und Uckermark erfolgen.

Ist Ihr Interesse geweckt?

Bewerben Sie sich bis zum 10. Mai 2024 um Zulassung zur Gerichtsvollzieherausbildung, die am 1. Januar 2025 beginnt. Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte per Post an:

Brandenburgisches Oberlandesgericht

- Der Präsident -

Gertrud-Piter-Platz 11

14770 Brandenburg an der Havel

oder per E-Mail an: dezernat10@olg.brandenburg.de

Ansprechpartner

Herr Gielow
Telefon: 03381 / 39-9223
Frau Gorlo
Telefon: 03381 / 39-9213
E-Mail: dezernat10@olg.brandenburg.de

Der Bewerbung sind von Ihnen folgende Unterlagen beizufügen:

● Tabellarischer Lebenslauf mit aktuellem Lichtbild,
● Ablichtung des Zeugnisses des erreichten Schulabschlusses,
● Ablichtung des Zeugnisses des erreichten Berufsabschlusses und/oder eines erreichten Hochschul- oder Fachhochschulabschlusses,
● Zeugnis(se) über die bisherige berufliche Tätigkeit,
● Kopie des Personalausweises,
● formlose Einverständniserklärung zur Teilnahme an den Ausbildungsabschnitten, die im Ausbildungszentrum der Justiz Nordrhein-Westfalen, Nebenstelle Monschau, durchgeführt werden.

Bei ausländischen Bildungsabschlüssen ist die Feststellung der Vergleichbarkeit und Anerkennung durch die hierfür zuständige Stelle beizufügen. Andernfalls kann Ihre Bewerbung im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt werden. Weitere Informationen dazu finden Sie im Internet:
● Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) https://kmk.org/zab
● Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen https://anerkennung-in-deutschland.de
● Staatliches Schulamt Cottbus unter https://schulaemter.brandenburg.de
Sollten die erforderlichen Nachweise nicht beiliegen, führt dies zu einem Ausschluss aus dem Bewerbungsverfahren.
Weitere Informationen zum Berufsbild des Gerichtsvollziehers / der Gerichtsvollzieherin finden Sie ebenso im Internet:
● Ministerium der Justiz des Landes Brandenburg https://mdj.brandenburg.de
● Brandenburgisches Oberlandesgericht https://olg.brandenburg.de
Die Bewerberauswahl erfolgt unabhängig von Geschlecht, Behinderung, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion/Weltanschauung, Alter sowie sexueller Orientierung und Identität.
Der Präsident des Brandenburgischen Oberlandesgerichts hat sich die berufliche Förderung von Frauen zum Ziel gesetzt und ist deshalb besonders an Bewerbungen von Frauen interessiert.
Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt; von ihnen wird nur ein Mindestmaß an körperlicher Eignung erwartet. Im Falle einer Schwer-behinderung / Gleichstellung mit Schwerbehinderten sind die entsprechenden Nachweise der Schwerbehinderung / Gleichstellung mit Schwerbehinderten beizufügen, da bei Fehlen der Unterlagen Ihre Bewerbung diesem bevorzugt zu behandelnden Personenkreis nicht zugeordnet werden kann.
Bedienstete des öffentlichen Dienstes werden gebeten, die Einverständniserklärung zur Personalakteneinsicht - unter Nennung der Anschrift der personalaktenführenden Stelle - zu erteilen.
Während der Ausbildung kann einem Wunsch auf Teilzeitarbeit nicht entsprochen werden.
Eine Kostenerstattung für Auslagen/Reisekosten im Rahmen des Bewerbungsverfahrens ist nicht möglich.
Die Stellenausschreibung steht unter dem Vorbehalt, dass zum Zeitpunkt der Stellenbesetzung die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen gegeben sind.
Die Bewerberinnen/Bewerber erklären sich durch die Abgabe einer Bewerbung mit der Einsichtnahme in die Bewerbungsunterlagen einverstanden und stimmen der vorübergehen-den Speicherung ihrer Daten im Rahmen des Auswahlverfahrens zu. Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) entnehmen Sie bitte der Internetpräsentation des Brandenburgischen Oberlandesgerichts. Nach Abschluss des Besetzungsverfahrens werden die Bewerbungs-unterlagen unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen vernichtet.
Bewerbungsschluss: 10. Mai 2024
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Veröffentlicht am 10.04.2024

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