Sachbearbeiter Teilhabeplanung/SPMD (m/w/d)
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Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa Forst (L.), 17.07.2025
FB Haupt- und Personalverwaltung
S t e l l e n a u s s c h r e i b u n g
Der im Südosten Brandenburgs idyllisch gelegene Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs
Sprjewja-Nysa ist durch seine einzigartigen Naturräume und die gelebte Sprache und
Kultur der Sorben/Wenden überregional bekannt. Wachsende Wirtschafts- und
Industriestandorte sowie sichere Arbeitsplätze sind in dem zukunftsfähigen Landkreis
eingebettet in bestehende moderne Infrastruktur. Aktiv trägt die Kreisverwaltung zum
Ausbau und Erhalt der Attraktivität und Vielfalt von Spree-Neiße bei und begleitet
langfristig die erfolgreiche Realisierung des Strukturwandelprozesses in der Lausitz.
Im Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa, Dezernat III, Fachbereich
Soziales ist eine Vollzeitstelle als
Sachbearbeiter Teilhabeplanung/SPMD (m/w/d)
zum nächstmöglichen Zeitpunkt dauerhaft zu besetzen.
- allgemeine Beratung und Unterstützung gem. § 106 SGB IX (außerhalb des
Gesamtplanverfahrens) insbesondere für den Bereich Teilhabe am
- Teilhabeplanung und Fallsteuerung im Rahmen des SGB IX
- Annahme von Anträgen auf besondere Leistungen zur selbstbestimmten
Lebensführung für Menschen mit Behinderungen nach dem SGB IX
- Prüfung und Feststellung der örtlichen Zuständigkeit des Landkreises gem. § 98
SGB IX und ggf. Weiterleitung des Antrages gem. § 14 SGB IX an den tatsächlich
zuständigen Träger der Eingliederungshilfe
- Prüfung Nachrang der Eingliederungshilfe gem. § 91 SGB IX
- Prüfung der Zugehörigkeit zum leistungsberechtigten Personenkreis gem. §§ 99 ff
SGB IX
- Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen und des Anspruchs unter Beachtung der
111 SGB IX, 113 SGB IX, § 73 SGB IX, der Werkstättenverordnung sowie des
Rahmenvertrages, der Entgeltvereinbarung oder anderer Vertragsgrundlagen des
jeweiligen Trägers der Eingliederungshilfe (speziell bei Werkstätten außerhalb des
Bundeslandes Brandenburg), insbesondere soweit eine volle Erwerbunfähigkeit
nicht festgestellt ist oder eine Aufnahme im Förder-und Beschäftigungsbereich
unter dem Dach der Werkstatt geplant ist
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- im Rahmen der Entscheidung über die Leistungsgewährung nach Teil 2 SGB IX
Erörterung und Feststellung von Hilfebedarfen bzw. individueller Teilhabeziele unter
Berücksichtigung der aktuellen Lebenssituation, der behinderungs-spezifischen
Gegebenheiten sowie vorhandener Hilfen im Umfeld unter Beteiligung der
leistungsberechtigten Person mittels des ITP (Integrierter Teilhabeplan) soweit
dieser als Bedarfserfassungsinstrument anzuwenden ist
- regelmäßige Durchführung von Hausbesuchen bzw. Fallgesprächen oder
Hospitationen, einschließlich deren Einberufung, Vor- und Nachbereitung
- Erstellung von Sozialanamnesen und sozialpädagogischen Stellungnahmen,
Anforderung und Auswertung medizinischer und therapeutischer Gutachten,
Kontaktaufnahme mit behandelnden Ärzten bzw. dem Fachbereich Gesundheit,
Berücksichtigung weiterer entscheidungsrelevanter Dokumente
- Erarbeitung Zielvereinbarung mit konkret abgestimmten Maßnahmen
- Entscheidung über den institutionellen, finanziellen Leistungsumfang und
Festlegung des Zeitrahmens
- Übergabe der weiteren Fallbearbeitung in Abstimmung mit der Sachgebietsleitung
an die Sachbearbeitung
- Gesamtplanerstellung gem. § 117 SGB IX zur Dokumentation und Steuerung des
Hilfeprozesses unter Zusammenführung aller Beteiligten insbesondere für den
Arbeitsbereich bzw. Förder- und Beschäftigungsbereich der Werkstatt; ggf. Wechsel
des Leistungserbringers
- ggf. Durchführung Teilhabeplanverfahren und Teilhabeplankonferenzen gem. §§ 19
ff SGB IX
- Beratung der am Hilfeprozess Beteiligten
- kontinuierliche Auswertung der Zielvereinbarung und des Zeitrahmens gem.
Gesamtplan, im Ergebnis Einstellung der Leistung oder begründete Gewährung mit
entsprechender Zielsetzung unter Fortschreibung bzw. Aktualisierung des ITP, ggf.
- Vertretung des Landkreises als Rehabilitationsträger im Fachausschuss der
Werkstatt für behinderte Menschen im Rahmen der Teilhabeplanung gem. § 19
SGB IX
- Vorbereitung der Unterlagen für den Fachausschuss und Entscheidung der zu
behandelnden Verfahren für den Bereich der Werkstätten für behinderte Menschen
- Vorabstimmung der Entscheidungen mit der Sachgebietsleitung
- Teilnahme am Fachausschuss und Vertretung der Position des Landkreises
- Nachbereitung der Sitzung und Information der Sachgebietsleitung
- Prüfung und Mitwirkung bzw. Vorbereitung bei der Anmeldung von
Erstattungsansprüchen gegenüber anderen Sozialleistungsträgern und
Behörden
- Formelle und materielle Prüfung der Geltendmachung des Erstattungsanspruches
- Prüfung der Bezifferung und Entscheidung über Anerkennung/Zurückweisung
- Mitwirkung an Widerspruchsverfahren
- Formelle Prüfung auf grundsätzliche Zulässigkeit, Abhilfeprüfung,
- gegebenenfalls Erstellung eines Abhilfebescheides bei Stattgabe,
- Erlassen eines Vorlageberichts für die Widerspruchsbehörde bei Nichtstattgabe
- Mitarbeit in fachbezogenen Arbeitskreisen
- Erstellung von Anschreiben und Sitzungsprotokollen
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- Teilnahme an Arbeitskreisen auf fachlicher Ebene (Informationsaustausch mit z.B.
Leistungserbringern) hinsichtlich sonstiger einzelfallübergreifende Thematiken
Wir bieten Ihnen
- angenehme Arbeitsumgebung in einem motivierten Team inkl. teambildender
Maßnahme (Teamtag)
- attraktive Bezahlung nach TVöD (VKA) - Entgeltgruppe S 12
- Jahressonderzahlungen sowie vermögenswirksame Leistungen
- kostenlose PKW-Stellplätze sowie Zuschuss zum ÖPNV
- betriebliche Altersvorsorge (ZVK)
- verschiedene Qualifikations- und Weiterbildungsangebote
- gute Vereinbarkeit von Familien- und Berufsleben (flexible Arbeitszeiten, mobiles
Arbeiten)
- 30 Tage Erholungsurlaub im Jahr
- sicherer Arbeitsplatz in der Region
Wir erwarten von Ihnen
- abgeschlossene sozialpädagogische Fachhochschulausbildung als Diplom
Sozialpädagoge/Sozialpädagogin / Sozialarbeiter/-in bzw. als Bachelor of Arts
- zwingend erforderlich ist die staatliche Anerkennung nach dem
Brandenburgischen Sozialberufsgesetz oder die staatliche Anerkennung nach
- umfassende, fundierte und anwendungsbereite Kenntnisse im
sozialpädagogisch sozialmedizinischen Bereich, im Sozial-, Reha- und
- wünschenswert: Kenntnisse über regionale Leistungsstrukturen und Angebote
- wünschenswert: Kenntnisse der Lebenslagen behinderter, ressourcenschwacher,
- Kenntnisse von Verwaltungsabläufen
- Kenntnisse in der Anwendung von Softwareprodukten insbesondere MS-Office-
Produkten und Datenbanken
- Belastbarkeit
- Fähigkeit zum Erfassen komplexer Problemlagen
- Entscheidungs-, Kommunikations-, Kooperations- und Durchsetzungsfähigkeit
- gültige Fahrerlaubnis Klasse B
Es handelt sich um eine Vollzeitstelle. Die Tätigkeit ist grundsätzlich auch für
Teilzeitbeschäftigte geeignet. Gehen entsprechende Bewerbungen ein, wird geprüft, ob
den Teilzeitwünschen im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten (insbesondere
Anforderungen der Stelle, gewünschte Gestaltung der Teilzeit) entsprochen werden
kann.
Der Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa begrüßt Bewerbungen von
Menschen, unabhängig von deren Geschlecht, Nationalität, ethnischer und sozialer
Herkunft, Religion/Weltanschauung, Alter sowie sexueller Orientierung und Identität. In
gleichem Maße werden Bewerbungen von Personen befürwortet, die ehrenamtlich
Aufgaben und damit Verantwortung für unsere Gesellschaft übernehmen.
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Bewerbungen von schwerbehinderten und diesen gleichgestellten Menschen sind
willkommen. Diese werden bei gleicher Eignung nach Maßgabe des Neunten Buches
Sozialgesetzbuch (SGB IX) besonders berücksichtigt.
Vollständige und aussagefähige Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte bis zum
07.08.2025 an den
Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa
Haupt- und Personalverwaltung
Heinrich-Heine-Straße 1
03149 Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca)
oder per E-Mail in einer zusammengefassten Datei im pdf-Format mit einer Größe von
max. 10 MB unter Angabe des Adressaten Haupt- und Personalverwaltung an
hauptamt@lkspn.de
Hinweis:
Auf den Gebrauch von Bewerbungsmappen und auf die Vorlage von Bewerbungsfotos
wird verzichtet. Es wird empfohlen, eine Behinderung/Gleichstellung zur Wahrung Ihrer
Interessen bereits in der Bewerbung mitzuteilen und nachzuweisen.
Von der Zusendung von Eingangsbestätigungen und Zwischennachrichten wird
abgesehen. Aus Kostengründen werden externe Bewerbungsunterlagen in Papierform
nur zurückgesendet, soweit ein adressierter und ausreichend frankierter Rückumschlag
beigefügt ist.
Bei Fragen zum Verfahren steht Frau Hagenbach als Ansprechpartnerin telefonisch
unter der Nummer +49 3562 986-11116 zur Verfügung. Bei fachspezifischen Fragen
gibt Herr Winter Auskunft, telefonisch zu erreichen unter +49 3562 986-15000.
Information zur Datenverarbeitung
Weitere Hinweise finden Sie unter folgendem Link:
https://www.lkspn.de/aktuelles/ausschreibungen/stellenangebote.html
Gerne senden wir Ihnen die Informationen per pdf zu. Bitte wenden Sie sich per E-Mail
an hauptamt@lkspn.de.
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